Wir informieren unsere Kunden über den derzeit stattfindenden turnusmäßigen Wasserzählerwechsel.
Der Verband ist verpflichtet, geeichte Kaltwasserzähler einschließlich des Auswechsel- und Nacheichturnusses dieser Zähler unter Einhaltung der Fristen für die Gültigkeitsdauer einzusetzen. Alle Wasserzähler, bei denen die Gültigkeitsdauer der Eichung abgelaufen ist, gelten als nicht geeicht und dürfen im geschäftlichen Verkehr nicht verwendet werden.
Rechtsgrundlage dafĂĽr ist das Mess- und Eichgesetz in der jeweils geltenden Fassung.
Die Mitarbeiter des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode weisen sich selbstverständlich mit einem Dienstausweis aus. Bei Fragen oder für weitere Erläuterungen können sich unsere Kunden gerne an unseren Wassermeister Herrn Schumann, Tel. 03943 5463-220, wenden.