Poolwasser: Was ist das und was bedeutet es?

Generell entspricht im Abgabenrecht die dem Grundstück zugeführte Wassermenge auch der anfallenden Schmutzwassermenge. Dabei gilt als zugeführt auch die aus Brunnen entnommene oder in Zisternen aufgefangene Wassermenge, die dem menschlichen Gebrauch dient und insofern in seinen Eigenschaften verändert, d.h. belastet wird. Dieses Schmutzwasser wird deshalb zentral in Kläranlagen aufbereitet und anschließend gereinigt in die Vorflut, d.h. in ein Gewässer abgegeben.

Auch Poolwasser ist in diesem Sinne Schmutzwasser, da es für die Eigenschaft als Schmutzwasser nicht auf den Grad der Verschmutzung ankommt. Dieses Schmutzwasser wird im Wesentlichen durch Badpflege- bzw. Reinigungsmittel für das Poolwasser bestimmt, sei es zu einer pH-Wert-Korrektur, Verhinderung von Algenbildung sowie zur Desinfektion. Weitere Verunreinigungen werden z.B. durch Staub-, Sporen-, Insekten-, Pflanzeneinträge,  Haare, Hautschuppen etc. hervorgerufen.

Vor bzw. während des Poolbetriebs erfolgen auch regelmäßige (Grund-)Reinigungen, um Schmutzablagerungen u.a. zu entfernen, weswegen auch dieses als Schmutzwasser zu behandeln ist. Dies gilt entsprechend auch für die „Überwinterung“ des Poolwassers im Becken selbst, da auch hier regelmäßig Mittel zur Verhinderung des Algenwuchses eingesetzt werden.

Wird der Pool aus einer eigenen Wasserversorgungsanlage befüllt, ist die entnommene Menge dem WAHB anzuzeigen, damit hierauf die zugrunde zu legende Schmutzwassermenge ermittelt werden kann, da diese neben der Entnahme aus dem Trinkwassernetz ja aus den vorstehend beschriebenen Entnahmequellen bestehen kann. Nachweislich beantragte Verdunstungs- und Austragungsmengen werden ermäßigt – sprechen oder schreiben Sie uns hierzu einfach an.

UNTERSAGT ist das Befüllen des Pools über den Abwasserminderungszähler zur Gartenbewässerung, da Poolwasser Schmutzwasser ist und aus Umweltschutzgründen auch nicht zur Gartenbewässerung eingesetzt werden darf.

Einleitung in die öffentliche Kanalisation

Das Poolwasser ist somit grundsätzlich der Schmutzwasserkanalisation des Verbandes zuzuführen. Ohne einen solchen Anschluss an die zentrale Schmutzwasserkanalisation sollten Sie uns einfachheitshalber auch ansprechen.

Den Bereich Kundenbetreuung erreichen Sie unter Telefon 03943 5463-400

 

Rechtsgrundlage:
Abwasserbeseitigungssatzung des WAHB
Wasserhaushaltsgesetz
Abwasserabgabengesetz

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