Kundeninformation zum besonderen Herstellungsbeitrag (HBII)

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4. April 2024

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Der Landkreis Harz hat die Satzung über die Erhebung des besonderen Herstellungsbeitrages für die Schmutzwasserbeseitigung im Wege der Ersatzvornahme durch Bescheid vom 05.03.2024 für den Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode erlassen. Mit der am 22.03.2024 erfolgten Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 2/2024 der öffentlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen im Landkreis Harz tritt diese Neufassung der Satzung rückwirkend in Kraft und ersetzt die vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg kritisierte bisherige Satzung vom 01.10.2015 in der Fassung der 1. Änderung vom 02.03.2017.

Die Gerichte haben die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des besonderen Herstellungsbeitrages bestätigt und mit der Neufassung der Satzung sind die Hinweise des Gerichts für die Einhaltung der Formalien der bisherigen Satzung geheilt worden.

Der Wasser- und Abwasserverband beginnt nun mit der Abarbeitung der vorliegenden Widersprüche. Da es sich insgesamt um mehr als
3.000 Widerspruchsverfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass nicht alle Kunden zeitgleich die Widerspruchsbescheide erhalten werden. Es handelt sich bei jedem Verwaltungsakt um eine individuelle Prüfung und Bescheidung. Die Abarbeitung der eingegangenen Widersprüche ist dabei aus Gründen der strukturierteren Vorgehensweise straßenzugweise geplant.

Danke für Ihr Verständnis.

Witte
Verbandsgeschäftsführer

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