Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 7. Oktober 2026 die Anträge des WAHB auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts
Magdeburg abgelehnt. Damit ist die Aufhebung der angefochtenen Herstellungsbeitragsbescheide II rechtskräftig. Das Gericht hat insbesondere Mängel der satzungsrechtlichen Grundlagen zur Erhebung der Herstellungsbeiträge II festgestellt.
Der WAHB sieht hinsichtlich der gerichtlichen Bewertung weiteren rechtlichen Klärungsbedarf und hält die gerichtliche Einordnung und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen für
überprüfungsbedürftig. Über die weitere Vorgehensweise und die daraus resultierenden Prüfaufträge wird die Verbandsversammlung des WAHB beraten.
Der Wasser- und Abwasserverband wird seine Kunden über den weiteren Verlauf des Verfahrens unaufgefordert informieren.
Dirk Heinrichs
komm. Verbandsgeschäftsführer
