Schmutz- und Niederschlagswasser
Abwassergebühren
Gebühren zentrale Schmutzwasser-/Niederschlagswasserbeseitigung
Ab dem 01.01.2023 beträgt die Schmutzwassergebühr gemäß § 1 Ziffer 1a) der Abwasserbeseitigungs-
satzung (ABS) für die Beseitigung in den:
Zentralen Kläranlagen 3,22 €/m³
Die Niederschlagswassergebühr gemäß § 1 Ziffer 1 b) der ABS beträgt ab dem 01.01.2023
5,35 €/BE
(3) Für Grundstücke mit einem Schmutzwasseranfall von mindestens 1 m³ bis maximal 9 m³ im Kalenderjahr wird
eine Mindestmenge von 9 m³ multipliziert mit der jeweils gültigen Abwassergebühr gemäß § 15 II. (1) a) der
Satzung erhoben.
Gebühren dezentrale Abwasserbeseitigung
Die Abwassergebühr beträgt ab dem 1. Januar 2023 für die Abwasserbeseitigung aus
a) Kleinkläranlagen mit und ohne biologische Behandlungsstufe 83,08 €/m³
b) abflusslosen Sammelgruben 44,54 €/m³
Beitragssatz
Die Beitragssätze für die Herstellung der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen betragen im Bereich
1. Holtemme
a) Schmutzwasserbeseitigung 3,32 €/m²
b) Niederschlagswasserbeseitigung 3,32 €/m²
2. Bode
a) Schmutzwasserbeseitigung 2,94 €/m²
b) Niederschlagswasserbeseitigung 4,43 €/m²
Die rechtliche Grundlage für die Gebühren- und Beitragsveranlagung bildet die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) in der jeweils gültigen Fassung.
Abwasserabgabe für Kleineinleiter
Der Verband wälzt die Abwasserabgabe, die er anstelle von Direkteinleitern, die im Jahresdurchschnitt weniger als 8 m³ je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser unmittelbar in ein Gewässer oder in den Untergrund einleiten, an das Land Sachsen-Anhalt zu entrichten hat, auf den Abgabepflichtigen ab.
Die Abgabe beträgt je Einwohner/Einwohnergleichwert 17,90 € im Jahr.
Die rechtliche Grundlage für die Erhebung bildet die Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode in der jeweils gültigen Fassung.