Schmutz- und Niederschlagswasser

Abwassergebühren

Gebühren zentrale Schmutzwasser-/Niederschlagswasserbeseitigung

Ab dem 01.01.2023 beträgt die Schmutzwassergebühr gemäß § 1 Ziffer 1a) der Abwasserbeseitigungs-
satzung (ABS) für die Beseitigung in den:

Zentralen Kläranlagen                                                        3,22 €/m³

Die Niederschlagswassergebühr gemäß § 1 Ziffer 1 b) der ABS beträgt ab dem 01.01.2023
                                                                                          5,35 €/BE

(3) Für Grundstücke mit einem Schmutzwasseranfall von mindestens 1 m³ bis maximal 9 m³ im Kalenderjahr wird
eine Mindestmenge von 9 m³ multipliziert mit der jeweils gültigen Abwassergebühr gemäß § 15 II. (1) a) der
Satzung erhoben.

Gebühren dezentrale Abwasserbeseitigung

Die Abwassergebühr beträgt ab dem 1. Januar 2023 für die Abwasserbeseitigung aus

a) Kleinkläranlagen mit und ohne biologische Behandlungsstufe             83,08 €/m³

b) abflusslosen Sammelgruben                                                                      44,54 €/m³

Beitragssatz

Die Beitragssätze für die Herstellung der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen betragen im Bereich

1. Holtemme
a) Schmutzwasserbeseitigung                                                                           3,32 €/m²
b) Niederschlagswasserbeseitigung                                                                 3,32 €/m²

2. Bode
a) Schmutzwasserbeseitigung                                                                           2,94 €/m²
b) Niederschlagswasserbeseitigung                                                                 4,43 €/m²

 

Die rechtliche Grundlage für die Gebühren- und Beitragsveranlagung bildet die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) in der jeweils gültigen Fassung.

Abwasserabgabe für Kleineinleiter

Der Verband wälzt die Abwasserabgabe, die er anstelle von Direkteinleitern, die im Jahresdurchschnitt weniger als 8 m³ je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser unmittelbar in ein Gewässer oder in den Untergrund einleiten, an das Land Sachsen-Anhalt zu entrichten hat, auf den Abgabepflichtigen ab.

Die Abgabe beträgt je Einwohner/Einwohnergleichwert          17,90 €          im Jahr.

Die rechtliche Grundlage für die Erhebung bildet die Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode in der jeweils gültigen Fassung.

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