Schmutz- und Niederschlagswasser
Abwassergebühren
Gebührensätze zentrale Schmutzwasser-/Niederschlagswasserbeseitigung
1. Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung in den zentralen Kläranlangen setzt sich aus der Grundgebühr (nach Wohneinheiten und
sonstigen Einheiten) und der Mengengebühr zusammen:
I Die Grundgebühr wird für die Bereitstellung und Unterhaltung (Vorhaltung) der zentralen Einrichtungen zur Schmutzwasserbeseitigung erhoben. Sie wird nach Wohneinheiten und sonstigen Einheiten, die sich nach der Wassermessgröße richten, ermittelt.
a) Die Grundgebühr für Wohngebäude wird nach der Anzahl der Wohneinheiten (WE) berechnet und beträgt für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 monatlich
jeweils 1 Wohneinheit (WE) 6,00 €
b) Die Grundgebühr für sonstige Einheiten (SE) richtet sich nach der Wassermessgröße und beträgt für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 monatlich für
| Nennweite DN (mm) |
Dauerdurchfluss Q3 (m³/h) nach MID 2004/22/EG |
in EURO | |
| Hauswasserzähler | 20 (3/4″) | 4 | 6,00 |
| Hauswasserzähler | 25 (1″) | 10 | 15,01 |
| Hauswasserzähler | 40 (1 1/2″) | 16 | 24,01 |
| Großwasserzähler | 50 | 25 | 37,51 |
| Großwasserzähler | 80 | 63 | 94,53 |
| Großwasserzähler | 100 | 100 | 240,09 |
| Großwasserzähler | 150 | 250 | 375,14 |
| Verbundwasserzähler | 50 | 25 | 37,51 |
| Verbundwasserzähler | 80 | 63 | 94,53 |
| Verbundwasserzähler | 100 | 100 | 240,09 |
| Verbundwasserzähler | 150 | 250 | 375,14 |
II Die Mengengebühr
Für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beträgt die Mengengebühr für Schmutzwasser gemäß § 1 Ziffer 1 a) der
Abwasserbeseitigungssatzung (ABS) für die Beseitigung in den
Zentralen Kläranlagen 3,75 €
(2) Die Niederschlagswassergebühr gemäß § 1 Ziffer 1 b) der ABS beträgt für den
Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 6,61 €/BE
Gebühren dezentrale Abwasserbeseitigung
Die Abwassergebühr beträgt ab dem 1. Januar 2023 für die Abwasserbeseitigung aus
a) Kleinkläranlagen mit und ohne biologische Behandlungsstufe 83,08 €/m³
b) abflusslosen Sammelgruben 44,54 €/m³
Beitragssatz
Die Beitragssätze für die Herstellung der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen betragen im Bereich
1. Holtemme
a) Schmutzwasserbeseitigung 3,32 €/m²
b) Niederschlagswasserbeseitigung 3,32 €/m²
2. Bode
a) Schmutzwasserbeseitigung 2,94 €/m²
b) Niederschlagswasserbeseitigung 4,43 €/m²
Die rechtliche Grundlage für die Gebühren- und Beitragsveranlagung bildet die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) in der jeweils gültigen Fassung.
Abwasserabgabe für Kleineinleiter
Der Verband wälzt die Abwasserabgabe, die er anstelle von Direkteinleitern, die im Jahresdurchschnitt weniger als 8 m³ je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser unmittelbar in ein Gewässer oder in den Untergrund einleiten, an das Land Sachsen-Anhalt zu entrichten hat, auf den Abgabepflichtigen ab.
Die Abgabe beträgt je Einwohner/Einwohnergleichwert 17,90 € im Jahr.
Die rechtliche Grundlage für die Erhebung bildet die Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode in der jeweils gültigen Fassung.
